Informationen zu Ihren Verbraucherrechten

Danke für Ihr geschätztes Interesse an unseren Immobilien. Aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte, erlauben wir uns, Sie auf diesem Wege vor unserem Tätigwerden als Immobilienmakler über den Umfang unserer Maklerdienstleistung sowie die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren.

Wir weisen darauf hin, dass das Vermittlungshonorar nur dann zu leisten ist, wenn es zu einem Abschluss des Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt.

Auftraggeber (Interessent):
<<lead.firstname>  <<lead.lastname>><<lead.emailaddress1>>

Immobilienmakler:
CROWND Estates Agency GmbH
Esterhazygasse 22
1060 Wien

Objekt/e:
<<realestatebject.ink_name>
<<realestatebject.ink_ink_zipcode>, <<realestateobject.ink_federalstatecorrect>>

Objekt:
<<realestatebject.ink_name>
<<realestatebject.ink_ink_zipcode>, <<realestateobject.ink_federalstatecorrect>>

Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, gilt eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe mit dem Immobilienmakler als vereinbart. Die Zahlung einer allfälligen Provision ist im Erfolgsfall und mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts zu leisten.

Besondere Provisionsvereinbarung

Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart:

  • dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen)
  • dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt

Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch kann der Makler als Doppelmakler tätig sein. Der Makler kann mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären oder wirtschaftlichen Naheverhältnis stehen.

Vermittlungsprovision:


Provision: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Eine Kopie dieser Vereinbarung wird an die E-Mail Adresse <<lead.emailaddress1>>  gesendet.

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